Die richtigen Kanonen ... 

Oben: SPRINGFIELD ARMORY Trophy Match .45 ACP. 

Oben: REMINGTON 11 87 - eine robuste und sehr zuverlässige Selbstladeflinte im Kaliber 12/76. 

Im Gegensatz zu den frei ab 18 Jahren (bzw. ab 14 bei einigen Airsoftwaffen) erwerbbaren Waffen muss man für bestimmte Schusswaffen eine sog. Erwerbsberechtigung vorweisen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das nicht der Waffenschein - den bekommen nur sehr sehr wenige auserwählte Menschen in diesem Lande - sondern die Waffenbesitzkarte, kurz WBK Es gib sie in drei Ausführungen: GELB, GRÜN und ROT. Dazu unten mehr.

Oben: Ohne geht es nicht. Die Waffenbesitzkarte (hier die Grüne) ist das Legitimationsdokument, um Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen. Auch beim Transport, z. B. von zuhause zum Schießstand, muss man die WBK mitführen. Neben der Grünen gibt es noch die Gelbe und die Rote WBK ("Sammler-WBK"). 

> Auflistung von Schusswaffenkalibern 

Oben: Eine CZ 75B mit einem KADET-Wechselsystem (ebenfalls von CZ) im Kaliber .22lfb. Solche Wechselsysteme ersetzen den Lauf und den Verschluss der Pistole und ermöglichen das Verschießen von anderen - meist kostengünstigeren - Kalibern. Für ein WS im gleichen oder kleineren (!) Kaliber benötigt man keinen weiteren Voreintrag in der Grünen WBK!  Solche Systeme sind für jeden Pistolenschützen sehr empfehlenswert, sie werden für viele Pistolen angeboten.  

Oben: Packung des CIENER-WS für 1911er-Pistolen, ebenfalls im Kaliber .22. Das aus den USA stammende System passt auf die meisten einreihigen 1911-Kurzwaffen. Es besteht aus Aluminium. 

 

 Rechtliches: 

 

Um solche Schusswaffen kaufen und nutzen zu können, gibt es mehrere Wege:

 

1) Sportschütze: Mit dem Sportschießen erfüllt man das sog. Bedürfnis. Ein Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband und Verein und regelmäßiges Training (derzeit mindestens 6 Mal im Jahr) sind zunächst die Voraussetzung. Dann muss man noch die Waffensachkundeprüfung ablegen und kann nach dem besagten Jahr Waffen beantragen. Selbstredend wird ein Auszug aus dem Strafregister fällig. Grundkontingent: Zwei mehrschüssige, halbautomatische Kurzwaffen (Revolver und/oder Pistole) und drei halbautomatische Selbstladebüchsen (jeweils über Grüne WBK mit Voreintrag). Ferner zwei Selbstladeflinten. Vorderschaftrepetierflinten sind, obwohl es Repetierer sind, auf Grüne WBK zu erwerben und die Anzahl ist regulär auf zwei limitiert, je nach Verband wird auch eine vorherige Teilnahme an einem Wettkampf gefordert, so etwa im Landesverband 4 des BDS. Die Gesamtanzahl der Repetiergewehre oder einschüssiger Waffen (Gelbe WBK ohne Voreintrag) war theoretisch mal unbegrenzt, mittlerweile ist bei 10 Waffen Schluss. Mehr geht nicht. Und es gibt die sog. 2/6-Regelung, die besagt, dass man innerhalb von sechs Monaten nur max. zwei bedürfnispflichtige Waffen erwerben darf. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass sich die bösen Schützen innerhalb kürzester Zeit ein wahres Waffenarsenal zusammenkaufen. Meist sorgen aber die Anschaffungskosten einer Waffe schon automatisch dafür, dass man nicht so viel kauft. Will man im Laufe seines Sportschützenlebens weitere Waffen über das Grundkontingent hinaus kaufen, muss man nachweisen, dass man regelmäßig an offiziellen Wettkämpfen teilnimmt. Das können Bezirks- oder Landesmeisterschaften in bestimmten Disziplinen sein. 

 

2) Jäger: Da bei der aktiven Ausübung der Jagd eben auch Schusswaffen benötigt werden und zwar einige verschiedene, berechtigt der Jagdschein zum Erwerb von Schusswaffen. Über die Grüne und Gelbe WBK können von Jägern dann entsprechende Kurz- und Langwaffen erworben werden, wobei auch hier bestimmte Einschränkungen gelten, vor allem bei den Kurzwaffen (Grundkontingent zwei KW). Ansonsten sind die Auflagen beim Erwerb der Langwaffen nicht so streng wie bei Sportschützen. Beispielsweise können Jäger eine theoretisch unbegrenzte Zahl von Halbautomaten kaufen, bei Sportschützen ist das Grundkontingent zunächst auf drei Waffen dieser Art beschränkt. Es gibt auch nicht die gleichen Beschränkungen bei der Lauflänge wie bei den Schützen. Halbautomaten (also Langwaffen) dürfen jagdlich allerdings nur mit einem 2-Schuss-Magazin genutzt werden. 

    

3) Sammler: Dieser Weg ist ebenfalls recht aufwändig und keinesfalls mal so im Vorbeigehen zu erledigen. Man muss mittels eines aufwändigen Gutachtens (ggf. mit Hilfe eines Gutachters) nachweisen, dass man eine "kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch wertvolle" Waffensammlung aufbauen und pflegen möchte. Geht der Antrag bei der Waffenbehörde durch, erhält man die Rote WBK, auch Sammler-WBK genannt. Das Thema des Sammelns ist eng abgesteckt, Themen wie "Pistolen im Kaliber .22lfb" oder "Moderne Faustfeuerwaffen" werden nicht (mehr) genehmigt. Die Aufbewahrungspflicht ist wie bei den anderen Punkten genau zu beachten, die Waffen müssen also alle in entsprechenden Behältnissen verwahrt werden. Die Rote berechtigt übrigens nicht automatisch dazu, mit den Waffen auch regelmäßig zu schießen, meistens erhält man zu den entsprechenden Schusswaffen auch keinen Eintrag für den Munitionserwerb. Neben Sammlern erhalten auch Waffensachverständige eine Rote WBK. Diese ist übrigens eher ein kleines Buch und nicht so ein "Lappen" wie die Gelbe oder Grüne, schließlich ist die Anzahl der Waffen, die dann in eine Sammlung kommen, u. U. doch etwas größer.     

 

4) Erbe: Im Todesfall können WBK-pflichtige Waffen an die Hinterbliebenen vererbt werden. Wenn der Erbe aber keine Waffenbesitzkarte hat (weil er z. B. schon Sportschütze oder Jäger ist), werden die Schusswaffen mit einem Blockiersystem versehen, sodass eine Benutzung ausgeschlossen ist. Je nach Waffentyp wird ein Stahlstift in den Lauf gebracht, der im Patronenlager oder vor den Mündung mit einem Sperrelement verbunden wird. Der Erbe erhält nun eine sogenannte Erben-WBK. Die nun blockierten Waffen dürfen/können nur von einem Büchsenmacher wieder "geöffnet" werden. Man hat dann als Erbe nicht funktionsfähige Schusswaffen, die man vielleicht als Erinnerungstücke behalten möchte. Einen Tresor braucht man trotz der vorübergehenden "Kastration" der Waffen natürlich trotzdem. In der Praxis ist diese Sache allerdings eher witzlos und die meisten Erben dürften sich wohl dafür entscheiden, die Schusswaffen an Berechtigte zu veräußern. 

Oben: CZ 75B m Kaliber 9mm Luger (9x19mm). Diese Pistole ist nicht etwa verchromt oder vernickelt, sondern aus Stainless Steel und dann ab Werk poliert. Es handelt sich hier um eine praktische und robuste Gebrauchspistole komplett aus Stahl für die Jagd oder den Selbstschutz. Für das sportliche Schießen ist diese Waffe in der oben gezeigten Konfiguration zwar zu gebrauchen, es gibt aber wesentlich besser geeignete Versionen der "75" für diesen Zweck. So fehlt hier u. a. eine verstellbare Visierung.   

Oben: Wer eine Gelbe WBK hat, kann sich diese brasilianische Schönheit kaufen: ROSSI Coach Gun im Kaliber 12. Eine schlichte Querflinte im Western-Stil, für die es etwa im BDS Disziplinen gibt.  

Fazit: Der Aufwand, um solche Waffen besitzen und nutzen zu dürfen, ist ohne Frage recht groß, man muss Zeit und einige Anstrengung mitbringen - mal so nebenbei lässt sich das nicht bewerkstelligen, zumal man regelmäßig beim Training erscheinen muss. Allerdings sollte man sich bei Interesse nicht davon abschrecken lassen, denn tausende von aktiven Sportschützen- und Schützinnen zeigen ja, dass man diese Hürden durchaus meistern kann. Einfach einen Verein suchen und mal hingehen. Das Weitere ergibt sich dann schon.   

Oben: CUGIR SSG 97 in .308. 

Tipps: 

 

- Wer einfach mal eine "richtige" Waffe schießen will, sich aber den ganzen Aufwand (s. o.) sparen möchte, kann einfach in einem örtlichen Schießsportverein vorbei schauen. Sog. Gastschützen werden in aller Regel sehr freundlich aufgenommen und unter Aufsicht (bestimmte Altersvoraussetzungen gelten) können dann auch Waffen ausprobiert werden - meist fällt ein Beitrag für die Versicherung an und Munition muss man eh bezahlen. So kann man "reinschnuppern" und bei Interesse auch weitere Schritte überlegen. Besonders wichtig sind die Sicherheitsregeln am Stand, die man auf jeden Fall einhalten muss! Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind. Nichts ist schlimmer, als jemand, der mit einer Waffe unsicher hantiert und sich und andere gefährdet.  

 

- Wenn man die Hürden genommen und die WBK erhalten hat, geht es ans Kaufen. Dieser Moment der Vorfreude führt (leider) oft zu Fehlkäufen, weil man sich vorschnell "verliebt", ein bestimmtes Schießeisen aus dem TV oder Kino kennt und nicht genau darüber nachdenkt, was man schießsportlich sinnvoll wie einsetzen kann. Dazu sollte man die Disziplinen seines Verbandes kurz studieren. Das ist auch deshalb sinnvoll, damit man keine Waffe erwirbt, die im Verband gar nicht zugelassen ist. Wenn möglich, sollte man also das avisierte Schätzchen vorher mal ausprobieren. Das wird nicht immer funktionieren, aber man sollte es versuchen. Auch die Faktoren Munitionskosten und Ersatzteilverfügbarkeit sollten im Raum stehen; eine .50 Desert Eagle ist z. B. eine hochgradig pornöse Knarre, aber der Betrieb kostet nun mal analog so viel wie ein V-12-Motor im Auto. Macht Freude, ist aber halt sehr teuer. Wenn der Prügel dann hinterher nur im Tresor liegt, weil man das Geld eben nicht für Munition ausgeben will, dann hat man etwas falsch gemacht.   

 

- Es gehört zum guten Ton unter Schützen, sich eine fremde Waffe nicht einfach zu nehmen, um sie anzuschauen oder zu "befingern", sondern vorher höflich zu fragen. Sicherlich wird nur selten jemand sagen "Ich möchte nicht, dass Du meine Waffe anfasst!", aber dennoch ist es in Schützenkreisen ein ungeschriebenes Gesetz, sich zuvor zu erkundigen, ob das in Ordnung ist. Darüber hinaus sollte man mit einer fremden Schusswaffe besonders vorsichtig umgehen und z. B. bei einem Revolver nicht einfach die Trommel mit einer Bewegung aus dem Handgelenk in den Rahmen schlagen oder ähnliche Cowboy-Spiele veranstalten. Der Besitzer wird es einem nämlich danken, wenn die Mechanik kaputt gespielt wird ....   

Oben: Bekannt aus Film und Fernsehen - eine "Pump Gun". Dieser eigentlich falsche Terminus und die völlig übertriebenen Vorstellungen von der Wirkung einer solchen Schrotflinte prägen leider das Bild in der Bevölkerung und auch in der Politik und in den Medien, was in anderen Ländern mit zu Verboten dieses Waffentyps geführt hat (z. B. Österreich). Und nein, man kann damit keine Häuser einreißen. Mit der Realität hat das alles wenig bis nichts zu tun. REMINGTON 870 Police Vorderschaftrepetierflinte (DAS ist die korrekte Bezeichnung) im Kaliber 12. Völlig legal auf Grüne WBK zu erwerben. 

Oben und unten: SMITH&WESSON 686 TALO Sonder-Edition in .357 Magnum. Stainless, 5 Zoll Lauf. Kurzwaffe auf Grüne WBK.  Ungeflutete 7-Schuss-Trommel, 5-Zoll Lauf. 

Oben: Auch ein Klassiker aus USA: Die REMINGTON 700 Police in .308. Es handelt sich um einen präzisen Repetierer nach 98er-Art, der weltweit bei Polizei und Militär Verwendung findet. Aber auch Sportschützen wissen diese Büchse zu schätzen. 

Oben: Eine verkleidete Russin. Die WINCHESTER Wildcat in .22 lfB ist in Wirklichkeit eine TOZ 78. Schlanker Repetierer mit Magazinen für 5 oder 10 Patronen.